Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Schmid und Alfa
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Bankett Räumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotels Schmid und Alfa (Hackl AG) (in Folge Hotel genannt) an Kunden. Sämtliche Offerten des Hotels basieren auf den folgenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
2. Vertragsabschluss
2.1. Im Anschluss an die Reservation durch den Kunden erhält dieser vom Hotel eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservationsbestätigung des Hotels an den Kunden zustande.
2.2. Die auf der Homepage publizierten Preise, haben ihre Gültigkeit erst, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind. Änderungen bleiben vorbehalten.
3. Leistungen, Zahlungen und Preise
3.1. Das Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und vom Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2. Änderungen des Reservationsvertrages bedürfen der Schriftlichkeit (E-mail, Post)
3.3. Bei Überbuchungen behält sich das Hotel das Recht vor im Einzelfall Gäste in eine möglichst gleichwertige Unterkunft auszuquartieren.
3.4. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein (MWST).
3.5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem Hotel für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.6. Sofern keine Anzahlung durch das Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens im Abreisezeitpunkt vom Kunden per akzeptierter Kreditkarte, oder in bar zu bezahlen.
3.7. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tagen nach Rechnungs-datum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.
3.8. Preisänderungen durch das Hotel bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Haftung
4.1. Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmende oder andere Dritte verursacht werden. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung ist Sache des Kunden.
4.2. Das Hotel haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden wird wegbedungen. Ansprüche müssen umgehend, spätestens 14 Tage nach Abreise, schriftlich beim Hotel geltend gemacht werden; anderen- falls gelten sie als verwirkt.
5. Rücktritt des Hotels
5.1. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
- der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
5.2. Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
6. Anreise- und Abreisezeiten
6.1. Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen.
6.2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens um 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen.
6.3. Bei einer Anreise nach 20 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, da ansonsten das Hotel frei über die Zimmer verfügen kann.
7. Blockbuchungen/Zimmerkontingente
7.1. Bis spätestens 14 Tage vor Anreise erhält das Hotel vom Kunden eine Teilnehmer-Liste mit folgenden Angaben: Vor- und Nachnamen aller Gäste, Anreisezeit, Zahlungskonditionen der Gäste.
7.2. Nach Ablauf der vom Hotel festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.
8. Annullierungsbedingungen
8.1. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei no-shows sowie im Fall verfrühter Abreise.
Annullierung der Buchung einzelner Hotelzimmer haben das Hotel spätestens 5 Tage vor dem Anreisedatum zu erreichen (bis 18.00 Uhr Ortszeit). Trifft die Annulierung kurzfristiger ein, bemüht sich das Hotel, das Zimmer weiter zu vermieten. Gelingt uns dies nicht oder nur teilweise, können die entstandenen Ausfälle wie folgt in Rechnung gestellt werden:
- 2-5 Tage vor Anreise: 50% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
- 0-2 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
8.2. Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Hotel und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
8.3. Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.
9. Aufenthalt
9.1. Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast oder die registrierten Gäste reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
9.2. Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust des Schlüssels wird dem Gast mit mind. CHF 50.– in Rechnung gestellt.
9.3. Das Hotel stellt dem Gast einen kostenlosen Zugang zum Internet (WLAN) zur Verfügung. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
9.4. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Kosten zur Behebung von Schäden, die durch das Tier verursacht wurden, trägt der Gast.
9.5. Es ist untersagt Lebensmittel im Hotelzimmer zu verarbeiten. Massnahmen zu Beseitigung des durch Essenszubereitung entstandenen Geruchs (Spezialreinigung des Zimmers) werden in Rechnung gestellt.
9.6. Das Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet.
9.7. Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- oder Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
10. Datenschutz
10.1. Das Hotel verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Gästedaten sowie der Gäste-Nutzungsdaten zu beachten. Gästedaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Erhebung wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
11.1. Auf diesen Reservationsvertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Differenzen aus der vorliegenden Vereinbarung ist die Gemeinde Ingenbohl-Brunnen, SZ.
Brunnen, Dezember 2021